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   VG Ansbach, 07.05.2008 - AN 1 E 08.00454   

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https://dejure.org/2008,75256
VG Ansbach, 07.05.2008 - AN 1 E 08.00454 (https://dejure.org/2008,75256)
VG Ansbach, Entscheidung vom 07.05.2008 - AN 1 E 08.00454 (https://dejure.org/2008,75256)
VG Ansbach, Entscheidung vom 07. Mai 2008 - AN 1 E 08.00454 (https://dejure.org/2008,75256)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Konkurrentenstreit um Besetzung einer Beförderungsstelle als Beratungslehrkraft an einem Gymnasium;Vergleich aktueller Eignungs-, Befähigungs- und Leistungseinschätzungenbarkeit dienstlicher Beurteilungen;Bedeutung besseren Prüfungsergebnisses bei gefordertem Bestehen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (37)

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus VG Ansbach, 07.05.2008 - AN 1 E 08.00454
    Hierfür sind grundsätzlich die aktuellen dienstlichen Beurteilungen heranzuziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003, 2 C 16/02, BayVBl 2003, 693 ff. = NVwZ 2003, 1397 f. = DÖD 2003, 202).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass sich der Dienstherr hinsichtlich seiner Auswahlentscheidung nicht allein auf die dienstlichen Beurteilungen stützen muss, vielmehr ergänzend auf den Inhalt eines Vorstellungs- bzw. Auswahlgesprächs abstellen darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003, 2 C 16/02, a.a.O.; hierzu Mickisch DÖD 2005, 271 ff.; VGH Kassel, Beschluss vom 5.7.1994, 1 TG 1659/94, ZBR 1995, 109 f. = IÖD 1995, 16).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VG Ansbach, 07.05.2008 - AN 1 E 08.00454
    Bei der vorliegend auch im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gebotenen eingehenden tatsächlichen und rechtlichen Prüfung des geltend gemachten Bewerbungsverfahrensanspruches (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.8.2003, 2 C 14.02, BVerwGE 118, 370 ff. = BayVBl 2004, 472 ff. = DVBl 2004, 317 ff.) erweist sich die seitens der Antragsgegnerin getroffene Auswahlentscheidung als rechtmäßig und verletzt den Antragsteller nicht in seinem Recht auf eine fehlerfreie Auswahlentscheidung.

    Anderen Gesichtspunkten darf nur Bedeutung beigemessen werden, wenn sich aus dem Vergleich anhand von unmittelbar leistungsbezogenen Gesichtspunkten kein Vorsprung von Bewerbern ergibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.8.1988, a.a.O.; Urteil vom 21.8.2003, 2 C 14/02, BVerwGE 118, 370 ff. = BayVBl 2004, 472 ff. = DVBl 2004, 317 ff.; Beschluss vom 10.11.1993, 2 ER 301/93, DVBl 1994, 118 = Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 50).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Ansbach, 07.05.2008 - AN 1 E 08.00454
    Zum anderen trägt Art. 33 Abs. 2 GG dem berechtigten Interesse der Beamten an einem angemessenen beruflichen Fortkommen dadurch Rechnung, dass er grundrechtsgleiche Rechte auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl begründet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.9.2002, 2 BvR 857/02, BayVBl 2003, 240 = NVwZ 2003, 200; BVerwG, Urteil vom 25.8.1988, 2 C 51/86, BVerwGE 80, 123 = DVBl 1989, 199 = NJW 1989, 538; Urteil vom 25.4.1996, 2 C 21/95, BVerwGE 101, 112 = NVwZ 1997, 283 = DVBl 1996, 1146; Urteil vom 28.10.2004, BVerwGE 122, 147 = BayVBl 2005, 669 = NVwZ 2005, 457).Ein darüber hinausgehender Bedeutungsgehalt kommt Art. 33 Abs. 2 GG nicht zu.

    Dem Dienstherrn kommt bei der Eignungsbeurteilung für einen höherwertigen Dienstposten auch hinsichtlich der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen eine gerichtlich nicht nachprüfbare Beurteilungsermächtigung zu (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.9.2002, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 24.5.2000, 1 WB 27/00, ZBR 2001, 31; BayVGH, Beschluss vom 4.12.2000, 3 CE 00.1970).

  • VG Ansbach, 21.10.2008 - AN 1 K 08.01230

    Konkurrentenstreit um Besetzung einer Beförderungsstelle als Beratungslehrkraft

    Mit Beschluss vom 7. Mai 2008 (AN 1 E 08.00454) lehnte das Gericht den Antrag des Klägers ab, der Beklagten im Wege der einstweiligen Anordnung zu untersagen, die ausgeschriebene Stelle einer Beratungslehrkraft (BGr. A 15 bzw. VGr. I a BAT/EGr. 15 TVöD) am ...-...-Gymnasium in ..., bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache bzw. bis zum Abschluss eines erneuten Auswahlverfahrens mit der Beigeladenen zu besetzen, da der Kläger nicht hinreichend habe glaubhaft machen können, in seinem materiellen Bewerbungsverfahrensanspruch verletzt zu sein.

    Auf schriftliche Anfrage teilte das Gericht der Beklagten mit Telefax vom 29. Mai 2008 mit, dass gegen den Beschluss der Kammer Beschwerde eingelegt worden sei (Bl. 183 f. der Gerichtsakte AN 1 E 08.00454).

    Insoweit hatte die Beklagte bereits in ihrer Antragserwiderung vom 7. April 2008 darauf hingewiesen, dass eine maßgebliche Übertragung der Funktion auf die Beigeladene erst mit Schreiben des Personalamts vom 6. Februar 2008 in Vollzug des Beschlusses des Personal- und Organisationsausschusses vom 29. Januar 2008 (vgl. Seiten 9/37 und 15/37 der an das Gericht gerichteten Telefax-Mitteilung der Beklagten vom 26.3.2008, Bl. 72 und 78 der Gerichtsakte AN 1 E 08.00454) erfolgte, die ihrerseits wegen der vorgesehenen (nur) dreimonatigen Erprobungszeit und dementsprechend im Falle entsprechender Bewährung - vorbehaltlich einer nicht entgegenstehenden gerichtlichen einstweiligen Anordnung - bereits zum 1. Juni 2008 avisierten endgültigen Übertragung keiner personalvertretungsrechtlichen Mitwirkung bedurfte.

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